Jäger, Kommunen, Naturschützer - sie alle schauen sehr genau auf die Pläne des Ministeriums für ein neues Landesjagsgesetz (Symbolbild).
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Jäger, Kommunen, Naturschützer - sie alle schauen sehr genau auf die Pläne des Ministeriums für ein neues Landesjagsgesetz (Symbolbild).
Wald und Wild

Neues Jagdgesetz kommt später - überarbeiteter Entwurf steht

Geredet wurde sehr viel - nun steht der mit Spannung erwartete überarbeitete Entwurf für die Novelle. Mit der Kritik dürfte es damit allerdings nicht vorbei sein.

Nach zahlreichen weiteren Gesprächen steht ein überarbeiteter Entwurf des heftig umstrittenen geplanten neuen Jagdgesetzes für Rheinland-Pfalz. Das soll nun ein Jahr später als ursprünglich geplant in Kraft treten, und zwar am 1. April 2026 - dem Start des Jagdjahres 2026/27, wie Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) in Mainz ankündigte. In einem «Kraftakt» sei es gelungen, den Entwurf gemeinschaftlich zu modifizieren. Es habe abermals 28 vertiefende Fachgespräche mit insgesamt 17 Verbänden - von Kommunal-, über Naturschutzverbände bis hin zum Landesjagdverband - gegeben. 

Der überarbeitete Entwurf beinhaltet zahlreiche Änderungen. In einem neuen Paragrafen wird etwa explizit festgelegt, dass die Jagd in einem Revier so aussehen muss, dass die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes nicht durch übermäßigen Verbiss durch Wild beeinträchtigt wird. Geändert wurden auch Details bei Regeln, was im Fall von Schädigungen eines Waldgebietes zu tun ist. Gleichzeitig bleibt Eder zufolge das grundsätzliche Ziel der Novelle, den Schutz des Waldes zu verbessern, erhalten. Wald gehe nicht vor Wild und Wild nicht vor Wald, es brauche einen Ausgleich, betonte die Ministerin. 

Vereinbarungen zwischen Besitzer und Pächter schon bei Vertragsabschluss

Festgelegt werden in dem Entwurf unter anderem regelmäßige Stellungnahmen der zuständigen Forstbehörde dazu, ob und wie gefährdet ein Waldgebiet ist. Vorgesehen ist nun, dass bereits bei Abschluss eines Pachtvertrags zwischen einem Waldbesitzer und einem Jäger eine Vereinbarung darüber getroffen wird, welche Maßnahmen bei Schädigungen ergriffen werden. Wenn ein Pächter Abschuss-Vereinbarungen nicht einhält, hat der Besitzer ein Sonderkündigungsrecht für den oft langlaufenden Pachtvertrag. 

In das neue Gesetz soll aufgenommen werden, dass in der Ausbildung von Jagdhunden nicht mehr lebende Enten zum Einsatz kommen dürfen. Das sei zwar anders als etwa in Hessen schon gelebte Praxis in Rheinland-Pfalz, solle nun aber auch gesetzlich verankert werden, sagte Eder. Festgehalten hat das Ministerium in der Novelle etwa an einem Verbot für bleihaltige Munition. 

Der überarbeitete insgesamt 122 Seiten starke Entwurf geht der Ministerin zufolge am kommenden Montag in den Kommunalen Rat, Ende dieses Jahres solle er ins Kabinett kommen. Der Kommunale Rat berät die Landesregierung bei Themen, die für kommunale Gebietskörperschaften bedeutsam sind.

Jagdverband nennt Entwurf «entschärft»

Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus. Der Landesjagdverband (LJV) sprach von einem «entschärften» Entwurf, der aber noch immer erhebliche Konfliktfelder aufweise. So lehnt der LJV etwa das Verbot der «lebenden Ente» in der Jagdhund-Ausbildung ab sowie Einschränkungen bei der Fallenjagd. Der jagdpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Horst Gies, monierte, künftig sollten behördliche Anordnungen und Anweisungen der Jägerschaft und den Waldbesitzern vorschreiben, wie sie ihre Tätigkeit auszuüben hätten. 

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz dagegen sprach kürzlich mit Blick auf den Entwurf bereits von einem deutlichen Schritt in die richtige Richtung. «Insbesondere bei dem Ziel, Wald und Wild in Einklang zu bringen, sind wichtige Verbesserungen vorgesehen.» Ein großer Teil des Waldes in Rheinland-Pfalz ist in kommunalem Besitz.

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