Neue Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz?
Unter dem Eindruck der Überschwemmungen in Süddeutschland treffen sich die Umweltminister in der Pfalz. Debattiert wird auch über eine mögliche Grundgesetz-Änderung.
Unter dem Eindruck der Überschwemmungen in Süddeutschland treffen sich die Umweltminister in der Pfalz. Debattiert wird auch über eine mögliche Grundgesetz-Änderung.
Bei der Umweltministerkonferenz (UMK) in dieser Woche wird über eine mögliche neue, grundgesetzlich verankerte Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimafolgenanpassung diskutiert. Das kündigte die Umweltministerin von Rheinland-Pfalz, Katrin Eder (Grüne), am Montag in Mainz an. Das Land hat derzeit den Vorsitz der UMK inne, die von Mittwoch bis Freitag in Bad Dürkheim zusammenkommen wird. Formal eingebracht habe den Vorschlag Hamburg.
Die Implementierung des Themas als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz, für die entsprechend eine verfassungsändernde Mehrheit benötigt würde, brächte eine Verpflichtung für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an Klimafolgen mit sich, argumentiert Eders Ministerium. Auch sei das Thema dann auf Dauer geregelt, das brächte mehr Planungssicherheit als zeitlich befristete Förderprogramme. Mit einer Gemeinschaftsaufgabe werde zudem die Möglichkeit geschaffen, dass der Bund Kommunen direkt finanzieren könne.
Sogenannte Gemeinschaftsaufgaben sind im Grundgesetz in Artikel 91a festgelegt. Es geht dem Gesetzestext zufolge darum, auf bestimmten Gebieten bei der Erfüllung von Aufgaben der Länder mitzuwirken, wenn diese Aufgaben für die Gesamtheit bedeutsam sind und die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist.
Bislang gibt es zwei solche Gemeinschaftsaufgaben: Eine zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, die möglichst gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland schaffen soll, und eine zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.
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