Mord und Vergewaltigung von Rentnerin: Revision eingelegt
Wegen Mordes und Vergewaltigung hatte das Landgericht Saarbrücken einen 61-Jährigen verurteilt. Jetzt beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall.
Wegen Mordes und Vergewaltigung hatte das Landgericht Saarbrücken einen 61-Jährigen verurteilt. Jetzt beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall.
Das Urteil gegen den 61-Jährigen, der im September eine 69 Jahre alte Rentnerin auf einem Radweg bei Neunkirchen-Sinnerthal vergewaltigt und getötet haben soll, ist nicht rechtskräftig. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft legten Revision ein. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Saarbrücken am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Mit dem Fall beschäftigt sich nun der Bundesgerichtshof in Leipzig.
Der deutsche Angeklagte war in der vergangenen Woche unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dabei war die Kammer von einer verminderten Steuerungsfähigkeit des Mannes ausgegangen. Zudem ordnete es seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe und Unterbringung in der Forensik gefordert.
Die Anklage hatte dem Hilfsarbeiter vorgeworfen, zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes gehandelt zu haben. Bei dem Mann handelt es sich um einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter, der nach einer positiven Sozialprognose seit 2020 wieder auf freiem Fuß war. Er stand seit Mitte März vor Gericht. Dem Vorsitzenden Richter zufolge verbrachte er in seinem Leben bislang annähernd 33 Jahre im Gefängnis.
Das Gericht bestätigte zudem die Anklagevorwürfe wegen sexueller Belästigung in sechs Fällen und Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung.
Die Verteidigung hatte statt Mord nur die Voraussetzungen einer Vergewaltigung mit Todesfolge gesehen. Sie hatte deshalb eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren gefordert sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
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