Bei «Housing First» sind Therapie oder Abstinenz keine Bedingungen für die Vermittlung einer Wohnung. (Symbolbild).
Marijan Murat/dpa
Bei «Housing First» sind Therapie oder Abstinenz keine Bedingungen für die Vermittlung einer Wohnung. (Symbolbild).
Soziales

Modellprojekt gegen Obdachlosigkeit wird ausgeweitet

Mit dem Projekt «Housing First» fördert Rheinland-Pfalz seit 2023 die Vermittlung von Wohnraum an wohnungslose Menschen. Nun soll das Angebot auf weitere Kommunen ausgeweitet werden.

Das Modellprojekt «Housing First» zur Unterbringung wohnungsloser Menschen in Rheinland-Pfalz geht in die zweite Runde. Es soll nach Angaben des Sozialministeriums noch in diesem Jahr um drei Standorte erweitert werden. Kommunen und Wohlfahrtsverbände können sich noch bis zum 15. September um die jährliche Förderung von bis zu 75.000 Euro bewerben.

Nachfrage ist hoch: 160 Anfragen von Betroffenen

Seit 2023 fördert das Land die Vermittlung von dauerhaft gesicherten Wohnungen an Obdachlose in den Städten Koblenz und Landau sowie im Westerwaldkreis. Seitdem konnten nach Angaben des Sozialministeriums 26 wohnungslose Menschen eine eigene Wohnung beziehen. Überdies gebe es 160 Anfragen von Betroffenen zur Teilnahme an den Projekten. 

Der Ansatz des «Housing First» stammt aus den USA und stellt die Wohnungsvermittlung an den Anfang des Hilfeprozesses für obdachlose Menschen. Eine eigene Wohnung soll die Grundlage für einen individuellen Stabilisierungsprozess bilden. Eine Therapie oder Abstinenz sind laut Sozialministerium keine Bedingung für die Teilnahme, die Inanspruchnahme weiterer Unterstützungs- und Beratungsangebote ist freiwillig.

© dpa-infocom, dpa:240809-930-198405/1
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