Michael Ebling, Innenminister von Rheinland-Pfalz.
Andreas Arnold/dpa
Michael Ebling, Innenminister von Rheinland-Pfalz.
Rechtsextremismus

Minister Ebling: Urteil zur AfD ist «richtungsweisend»

Nach einem Urteil ist die AfD zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft worden. Für Minister Ebling ist es ein wichtiger Richterspruch.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) hat das Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall als «richtungsweisend» bezeichnet. «Die AfD bewegt sich immer tiefer in den Extremismus hinein und entfernt sich gleichzeitig vom Boden des Grundgesetzes», teilte Ebling am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Mainz mit.

Für den Verfassungsschutz bestehe nun in ganz Deutschland Klarheit. Die Beobachtung der AfD werde entlang der erfolgten Einstufung mit Priorität fortgesetzt. «Das Urteil ist ein Wendepunkt in der Entwicklung der AfD. Erst recht ist es jetzt auch ein Weckruf an alle Anhängerinnen und Anhänger der Partei, sich von dem braunen Gedankengut zu lösen», sagte Ebling.

Das Urteil stärke den Verfassungsschutz vor allem mit Blick auf «seine Frühwarnfunktion». Das sei von entscheidender Bedeutung: «Auch wir haben in den letzten Monaten vermehrt darauf hinweisen müssen, dass es immer deutlichere Verbindungen zwischen der AfD, ihrer Jugendorganisation JA und der rechtsextremistischen Szene gibt. Das Urteil unterstützt daher unsere Bemühungen, dieser Entwicklung entschieden entgegenzutreten», sagte er.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des OVG in Münster vom Montag zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht bestätigte ein Urteil aus der Vorinstanz. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel wie etwa Observation zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hat bereits den Gang in die nächste Instanz angekündigt.

© dpa-infocom, dpa:240513-99-13063/2
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