Mertin: Verständnis für Enttäuschung der Menschen im Ahrtal
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den früheren Ahr-Landrat Pföhler wegen der Flutkatastrophe eingestellt. Justizminister Mertin erläutert dem Parlament die Gründe.
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den früheren Ahr-Landrat Pföhler wegen der Flutkatastrophe eingestellt. Justizminister Mertin erläutert dem Parlament die Gründe.
Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin hat Verständnis dafür gezeigt, dass die Hinterbliebenen der Flutkatastrophe im Ahrtal von der Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen den ehemaligen Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und seinen Mitarbeiter enttäuscht sind. Angesichts der zahlreichen Fehler, die die beiden Beschuldigten aus dem Kreis Ahrweiler gemacht hätten, könne er «sehr gut nachvollziehen, dass die Menschen strafrechtliche Reaktionen erwarten», sagte der FDP-Politiker am Dienstag in einer von ihm einberufenen Sondersitzung des Rechtsausschusses des Landtags in Mainz. Die Staatsanwaltschaft müsse sich aber davon frei machen und prüfen, «reicht es, um eine strafrechtliche Verurteilung zu erreichen».
Dabei gehe es nach ständiger Rechtsprechung nicht nur um die gemachten Fehler. Entscheidend für eine Anklageerhebung sei demnach vielmehr auch die Frage, ob es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu dem Unglück gekommen wäre, wenn die Fehler nicht gemacht worden wären.
Bei der Flutkatastrophe in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 sind im Ahrtal mindestens 135 Menschen getötet und mehrere hundert Menschen verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen am vergangenen Donnerstag nach rund zweieinhalb Jahren eingestellt.
Das Verfahren sei damit aber noch nicht beendet, betonte der Justizminister. Die Betroffenen könnten dies zunächst von der Generalstaatsanwaltschaft überprüfen lassen und dann noch vor das Oberlandesgericht ziehen.
«Der Minister ist an der Stelle außen vor», betonte Mertin. Das Verfahren sei darauf gerichtet, politische Einflussnahme außen vorzuhalten.
Bei den von der Koblenzer Staatsanwaltschaft eingestellten Ermittlungen ging es um fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung im Amt durch Unterlassen.
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