Ein beschädigtes DB-Logo klebt im Hauptbahnhof Hannover.
Julian Stratenschulte/dpa
Ein beschädigtes DB-Logo klebt im Hauptbahnhof Hannover.
Bahnverkehr

Lokführer-Streik offiziell beendet - noch Einschränkungen

Der 35-stündige Streik der GDL ist zu Ende. Auch danach müssen sich Reisende noch auf Einschränkungen einstellen. Die Bahn fährt das Angebot schrittweise wieder hoch.

Nach dem Ende des erneuten Lokführerstreiks am Freitagmittag sind auch in Rheinland-Pfalz und dem Saarland zunächst noch Einschränkungen zu erwarten. «Im Regional- und S-Bahnverkehr in Rheinland-Pfalz und dem Saarland weiten wir das Angebot bis zum Tagesende nun schrittweise wieder aus», sagte eine Bahnsprecherin am Freitag. Im Fernverkehr bleibe es weiter bei einem Grundangebot. Die Lokführergewerkschaft GDL hatte ihren Streik am Freitag um 13.00 Uhr offiziell beendet.

Vor Fahrtantritt empfiehlt die Bahn Reisenden, sich per Internet oder App über Verbindungen zu informieren. Im Fernverkehr soll laut der Sprecherin am Samstag wieder das volle Angebot gefahren werden. Auf Fernstrecken sei es ratsam, einen Platz zu reservieren, da viele ihre Reisen auf das Wochenende verschoben hätten.

Der zu Ende gegangene Streik ist bereits der fünfte Ausstand im seit November laufenden Konflikt. Knackpunkt der Tarifauseinandersetzung ist die Forderung der Gewerkschaft nach einer Absenkung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden für Schichtarbeiter ohne finanzielle Einbußen. Eine vierwöchige Verhandlungsphase hinter verschlossenen Türen war vergangene Woche trotz des Einsatzes externer Vermittler gescheitert.

Der bundeseigene Konzern hat der GDL eine Wiederaufnahme der abgebrochenen Tarifverhandlungen an diesem Montag angeboten. Es gebe eine entsprechende Einladung an die GDL, sagte ein Konzernsprecher am Freitag in Berlin. Die GDL will das Angebot nur dann annehmen, wenn die Bahn ein neues und verbessertes Tarifangebot vorlegt, wie die Gewerkschaft mitteilte. Dafür setzte sie der Bahn eine Frist bis Sonntag, 18 Uhr.

© dpa-infocom, dpa:240307-99-257153/4
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