Magnus Jung (SPD), Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit im Saarland, fordert eine Überarbeitung der Krankenhausreform.
Oliver Dietze/dpa
Magnus Jung (SPD), Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit im Saarland, fordert eine Überarbeitung der Krankenhausreform.
Regierung

Krankenhausreform: Saar-Minister sieht noch Änderungsbedarf

Bund und Länder diskutieren aktuell über die geplante Krankenhausreform. Der saarländische Gesundheitsminister hält sie für sinnvoll und erforderlich, fordert aber an mehreren Stellen noch Veränderungen.

Der saarländische Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) hat Anpassungen der geplanten Krankenhausreform des Bundes gefordert. Nur so könnten die Reformziele wie eine Verbesserung der Behandlungsqualität für Patienten, eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung und eine Entbürokratisierung des Systems erreicht werden. Seinen Angaben zufolge wollen die Länder bis Montag eine gemeinsame Stellungnahme abgeben, um frühmöglich eine klare Position zu beziehen, bevor der Entwurf ins Kabinett eingebracht werde. Er rechne jedoch nicht damit, dass das Gesetz, das er für dringend erforderlich halte, vor der Sommerpause verabschiedet werde.

Jung verlangte vor allem gesonderte Regelungen für Fachkliniken, damit die saarländische Krankenhauslandschaft ihr bestehendes Angebot aufrechterhalten könne. Geplant sei derzeit, dass Fachkliniken mit spezialisierten Leistungen auch benachbarte Leistungsgruppen vorhalten müssten - die sie oft jedoch nicht hätten. «Hier ist mehr Flexibilität unbedingt erforderlich», sagte Jung. Die Kliniken seien mit ein Rückgrat für die Versorgung im Saarland und erbrächten sehr gute Leistungen. «Es gibt keinen Grund, ihnen zusätzliche Auflagen zu machen oder Behandlungen, die sie anbieten, zukünftig nicht mehr zu gestatten. Das ist ein Kernpunkt unserer Kritik.»

Zwar sehe er es grundsätzlich für sinnvoll an, Regelungen zu schaffen, welche Strukturen vorgehalten werden müssten. «Den Ländern muss es aber möglich sein, in begründeten Ausnahmefällen Ausnahmen zu machen», betonte Jung mit Blick auf die eigene Planungshoheit, etwa bei der im Entwurf vorgesehenen Fahrzeit. Gerade im kleinen Flächenland Saarland sei man damit sehr eingeschränkt, und auch für Stadtstaaten gäbe es da sicher Veränderungsbedarf. «Wir sind der festen Auffassung, da soll der Bund den Ländern doch zutrauen, dass sie ja im Grunde nach den Geist der Reform genauso mittragen, und ihnen sonst in der Praxis die notwendige Beinfreiheit lassen, damit sie das auch vernünftig umsetzen können gemeinsam mit den Krankenhäusern.» Zur Not könne man dies in ein paar Jahren evaluieren, «aber man muss nicht von vornherein alles im Detail regeln in Berlin».

Nach Ansicht des Gesundheitsministers fehlten zudem wichtige Auswirkungsanalysen für die Vergütungssystematik, um den Krankenhäusern eine Planungssicherheit zu bieten. Außerdem müsse ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn innerhalb von Anträgen aus dem Transformationsfonds erlaubt werden, um wichtige Umstrukturierungsmaßnahmen starten zu können.

Das Land habe aktuell ein Gutachten zur Krankenhausplanung beauftragt. Ergebnisse seien jedoch erst zum Jahresende zu erwarten, weil auch die Daten aus 2023 einbezogen werden sollen. «Dies gibt uns mehr Rechtssicherheit, wenn wir zu Entscheidungen kommen, dass wir eine gute Planungsgrundlage haben», sagte Jung. Mit weiteren Krankenhausschließungen wolle man nicht umgehen.

© dpa-infocom, dpa:240423-99-779021/2
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