Jost: Urteil bestätigt Beobachtung der AfD als Verdachtsfall
Nach einem Urteil ist die AfD zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft worden. Für Minister Jost unterstreicht der Richterspruch die Rechtsstaatlichkeit.
Nach einem Urteil ist die AfD zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft worden. Für Minister Jost unterstreicht der Richterspruch die Rechtsstaatlichkeit.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall steht nach Aussage des saarländischen Innenministers Reinhold Jost (SPD) im Einklang mit den Urteilen anderer Gerichte. Sie unterstreiche «die Rechtsstaatlichkeit unserer Vorgehensweise», teilte Jost am Montag in Saarbrücken mit. «Die Behauptungen der AfD, der Verfassungsschutz sei nur ein Erfüllungsgehilfe der Politik, sind haltlos und sollen von den rechtlichen Grundlagen ablenken», sagte er.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach dem Urteil des OVG in Münster vom Montag zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht bestätigte ein Urteil aus der Vorinstanz. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel wie etwa Observation zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hat bereits den Gang in die nächste Instanz angekündigt.
«Zwar kann die AfD jetzt vom BVG (Bundesverwaltungsgericht) in Leipzig klären lassen, ob es in dem Verfahren Rechtsfehler gegeben hat, aber: In einem funktionierenden Rechtsstaat akzeptieren Demokraten die Urteile der Justiz, nachdem der Rechtsweg bis zum Ende beschritten wurde», sagte der Innenminister.
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