Pia Schellhammer, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Rheinland-Pfalz, spricht.
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Pia Schellhammer, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Rheinland-Pfalz, spricht.
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Grünes Vorstandsmitglied fordert bundesweites AfD-Verbot

In der Debatte über ein Verbotsverfahren gegen die AfD haben die Grünen in Rheinland-Pfalz Position bezogen. Sie haben eine klare Meinung.

Die rheinland-pfälzische Fraktionsvorsitzende der Grünen, Pia Schellhammer, hat nach den Angriffen auf Politiker im Wahlkampf ein bundesweites Verbot der AfD gefordert. In ihrer Funktion als Mitglied des erweiterten Parteivorstands sagte Schellhammer dem SWR in Mainz, die zunehmende Gewalt im Wahlkampf sei das Ergebnis einer fatalen Verrohung des politischen Diskurses. Fraktionssprecher Claudius Ruch bestätigte Schellhammers Forderung.

Die beiden Grünen-Landesvorsitzenden Natalie Cramme-Hill und Paul Bunjes teilten am Abend mit: «Schellhammer gibt die Beschlusslage des Landesverbandes wieder.» Sie verwiesen auf einen Parteitagsbeschluss vom 20. April. «Um ein Verbotsverfahren zu prüfen, braucht es eine rechtssichere und umfassende Materialsammlung», erklärten die Parteivorsitzenden.

In Bezug auf die von ihr kritisierte Verrohung sagte Schellhammer, es gebe aktuell mehr Anfeindungen von Politikern als früher und eine systematische Zerstörung von Wahlplakaten. Verantwortlich dafür sei die AfD, sie sei die «Kommandozentrale für Hass und Hetze». Deshalb sollten die Sicherheitsbehörden beginnen, Vorbereitungen für ein AfD-Verbotsverfahren zu treffen.

Bisher werden drei ostdeutsche Landesverbände der AfD vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Auf Bundesebene wird die Partei bislang als Verdachtsfall geführt.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster wird im Berufungsverfahren zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am kommenden Montag ein Urteil verkünden. Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern Recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig.

Die Linke hatte nach dem Angriff auf den SPD-Politiker Matthias Ecke in Dresden erneut ein mögliches Verbot der AfD ins Gespräch gebracht. Es sei vor allem die extreme Rechte, die versuche, ein Klima der Angst zu erzeugen, sagte Linken-Chef Martin Schirdewan am Montag in Berlin. «Wir fordern ganz konkret, das AfD-Verbot zu prüfen und sehr ernsthaft zu prüfen.» Die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative solle auf jeden Fall verboten werden.

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