Ein Schüler meldet sich, während die Lehrerin an die Tafel schreibt.
Marijan Murat/dpa/Symbolbild
Ein Schüler meldet sich, während die Lehrerin an die Tafel schreibt.
Rheinland-Pfalz

Falls Proteste Schulweg verhindern: Kein Fehltag für Schüler

Die angekündigten Proteste der Landwirte und die damit verbundenen Verkehrsbehinderungen könnten auch den Weg zur Schule erschweren.

Prognosen seien sehr schwierig

Die angekündigten Proteste der Landwirte in Rheinland-Pfalz und die damit verbundenen Verkehrsbehinderungen könnten in der kommenden Woche auch den Weg zur Schule erschweren. Wenn Schülerinnen und Schüler nicht kommen könnten oder von ihren Eltern nicht geschickt würden, werde eine «großzügige Entschuldigungspraxis angewendet», kündigte das Bildungsministerium am Freitag an. Der Tag werde nicht als Fehltag gewertet. In Rheinland-Pfalz beginnt am Montag nach den Weihnachtsferien wieder der Unterricht.

Es sei schwierig, über die Erreichbarkeit der einzelnen Schulen Prognosen zu stellen, hieß es: «Grundschulen in kleinen Gemeinden, in denen die meisten Kinder zu Fuß kommen, sind sicherlich weniger betroffen als die Realschulen plus oder die Gymnasien und berufsbildenden Schulen.»

Dem Bildungsministerium in Saarbrücken lagen am Freitag keine Informationen über mögliche Verkehrsbehinderungen vor. Grundsätzlich gelte in solchen Situationen, dass die Erziehungsberechtigten entscheiden müssten, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar sei, teilte die Behörde mit. Auch könnten die Schulen in Absprache entscheiden, ob sie den Unterricht stattfinden lassen wollten.

Voraussichtlich werden sich in Rheinland-Pfalz und im Saarland am Montag Tausende Bauern an Protesten gegen Sparpläne der Bundesregierung beteiligen. Größere Kundgebungen mit Sternfahrten sind unter anderem in Mainz, Ludwigshafen, Koblenz und Saarbrücken geplant. Wegen der vielen Traktoren und angekündigten Autobahnblockaden müsse am bereits ab dem frühen Morgen über viele Stunden mit erheblichen Verkehrsbehinderungen gerechnet werden, hieß es bei der Polizei und der Verwaltung in einigen Kommunen.

© dpa-infocom, dpa:240105-99-504977/2
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten