Entwurf für Landesgesetz zu Abschiebungen steht
Rheinland-Pfalz macht bei der Umsetzung des Bundesgesetzes zu Wohnungsdurchsuchungen für Abschiebungen von einer besonderen Möglichkeit Gebrauch.
Rheinland-Pfalz macht bei der Umsetzung des Bundesgesetzes zu Wohnungsdurchsuchungen für Abschiebungen von einer besonderen Möglichkeit Gebrauch.
Die Verwaltungsgerichte entscheiden in Rheinland-Pfalz auch nach dem Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes weiterhin, ob eine Wohnung durchsucht werden darf, um einen abzuschiebenden Ausländer zu ergreifen. Den Entwurf eines dafür erforderlichen Landesgesetzes habe der Ministerrat am Dienstag beschlossen, teilte das Justizministerium am Mittwoch in Mainz mit. «Erfahrungsgemäß werden in diesen Verfahren Einwände auf dem Gebiet des Ausländerrechts vorgebracht, mit deren Prüfung unsere Verwaltungsrichterinnen und -richter bestens vertraut sind», begründete dies Justizminister Herbert Mertin (FDP). Die Zuständigkeit habe sich bewährt und werde daher beibehalten.
Der Bundesgesetzgeber hatte Anfang des Jahres mit dem sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetz entschieden, dass für die Anordnung von Durchsuchungen zum Zweck von Abschiebungen ab August 2024 die Amtsgerichte zuständig sind, erläuterte das Ministerium. Die Bundesländer hätten aber die Möglichkeit, die Zuständigkeit auch auf die Verwaltungsgerichte zu übergeben.
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