Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling spricht auf einer Pressekonferenz.
Andreas Arnold/dpa/Archivbild
Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling spricht auf einer Pressekonferenz.
Grünen-Forderung

Ebling verweist auf hohe Hürden für AfD-Verbot

Die Grünen haben sich in Sachen Verbotsverfahren gegen die AfD klar positioniert. Der Innenminister hofft zunächst auf eine baldige Beobachtung der Partei insgesamt durch den Verfassungsschutz.

Nach der Forderung eines bundesweiten Verbots der AfD durch die rheinland-pfälzischen Grünen hat Innenminister Michael Ebling (SPD) auf die hohen Hürden eines solchen Verbots verwiesen. «Insofern sollte man jetzt erstmal schauen», sagte Ebling dem SWR. «Das Bundesamt für Verfassungsschutz will die AfD beobachten, das ist bei Gericht anhängig. Ich hoffe, dass es dazu kommt und das wäre dann der nächste Schritt.»

Der Innenminister betonte am Mittwoch: «Wir erleben eine Gewaltspirale, insbesondere seit aus dem rechtsextremistischen, aber auch aus dem AfD-Lager, beispielsweise zur Jagd von Demokratinnen und Demokraten aufgerufen wurde.» Auf eine völlig überzogene und unanständige Art und Weise würden Politik und staatliche Institutionen immer wieder verächtlich gemacht.

Die Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Landtag in Mainz, Pia Schellhammer, hatte nach den Angriffen auf Politiker im Wahlkampf am Dienstag ein bundesweites AfD-Verbot gefordert. Die zunehmende Gewalt im Wahlkampf sei das Ergebnis einer fatalen Verrohung des politischen Diskurses, sagte sie in ihrer Funktion als Mitglied des erweiterten Parteivorstands.

Auf dem Grünen-Parteitag Ende April in Lahnstein war bereits ein Antrag zum Thema Rechtsextremismus beschlossen worden. Darin heißt es unter anderem, ein mögliches Parteiverbotsverfahren gehöre zu den Instrumenten der wehrhaften Demokratie. Damit ein solches Verfahren von allen zuständigen Verfassungsorganen intensiv geprüft werden könne, brauche es eine «umfangreiche Materialsammlung».

Bisher werden drei ostdeutsche Landesverbände der AfD vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Auf Bundesebene wird die Partei bislang als Verdachtsfall geführt. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster wird im Berufungsverfahren zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am kommenden Montag ein Urteil verkünden. Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz, Carl-Bernhard von Heusinger, teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, während Wahlkämpfer demokratischer Parteien von Hass und Gewalt bedroht seien, baue die AfD ihre Verbindungen in die rechtsextreme Szene aus. Die Partei sei auf allen Ebenen von Extremisten durchzogen und «Dreh- und Angelpunkt beim Angriff auf unsere Demokratie».

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