Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling in Koblenz.
Thomas Frey/dpa/Archivbild
Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling in Koblenz.
Extremismus

Ebling lobt nach Feier mit rechter Musik Zivilcourage

Nachbarn informieren die Polizei am Wochenende über eine Party mit mutmaßlich rechtsextremer Musik. Nun findet der Innenminister lobende Worte für sie.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling hat nach dem Polizeieinsatz in Kröv (Landkreis Bernkastel-Wittlich) wegen rechter Musik die Zivilcourage der Zeugen gelobt. «Es zeugt von Zivilcourage, wenn Nachbarn nicht weghören», teilte der SPD-Politiker am Montag mit. «Wir brauchen diese wachsame Gesellschaft, die handelt, sobald rechtsextremistische Töne und Parolen erklingen.» Nur so könnten Polizei und Staat eingreifen und Strafverfahren einleiten.

Nach Hinweisen auf möglicherweise verbotene Musik und verfassungsfeindliche Parolen war die Polizei am Samstagabend mit großem Aufgebot zu der privaten Veranstaltung im Kröver Ortsteil Kövenig angerückt. Unter Einsatz «starker Kräfte» sei die Feier im Landkreis Bernkastel-Wittlich beendet worden, hatte die Polizei mitgeteilt. Anwohner hatten laut Innenministerium die Polizei über die Feier, bei der «offensichtlich rechtes Liedgut abgespielt wurde», informiert. Ebling hatte am Sonntag im SWR gesagt, die Polizei habe ein rechtsextremistisches Konzert verhindert.

Nach Angaben des Innenministeriums durchsuchte die Polizei noch bis in die Nacht die beiden Ferienhäuser und die Anwesenden. Gegen einige der 18-köpfigen Gruppe im Alter von 31 bis 53 Jahren habe es bereits «polizeiliche Erkenntnisse im Zusammenhang mit politisch motivierter Kriminalität» gegeben.

Laut Mitteilung sei ein großer Teil der Gruppe mit einem Bus aus Nordrhein-Westfalen angereist. Insgesamt habe die Polizei sechs Ermittlungsverfahren eingeleitet: zwei Strafverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, zwei Strafverfahren wegen des Verdachtes der Volksverhetzung sowie zwei Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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