Cannabis-Liberalisierung tritt in Kraft
Nach emotionalen Debatten auch im rheinland-pfälzischen Landtag wird das Cannabisgesetz Realität - noch greifen aber nicht alle neuen Regelungen.
Nach emotionalen Debatten auch im rheinland-pfälzischen Landtag wird das Cannabisgesetz Realität - noch greifen aber nicht alle neuen Regelungen.
Der Ostermontag bringt auch in Rheinland-Pfalz die Teillegalisierung von Cannabis. Erlaubt ist fortan für Erwachsene ab 18 Jahren vom 1. April an der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Verboten bleibt kiffen allerdings im öffentlichen Raum unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite zu solchen Einrichtungen.
Nicht kommerzielle Anbauvereinigungen für Volljährige werden erst zum 1. Juli diesen Jahres erlaubt, in denen dann bis zu 500 Mitglieder Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben dürfen. Zugelassen und kontrolliert werden sollen diese Anbauvereinigungen in Rheinland-Pfalz vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). Die Zahl soll auf eine solche Vereinigung je 6000 Einwohner pro Stadt oder Landkreis beschränkt werden.
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