Der Angeklagte (r) steht beim Prozessauftakt um die tödliche Amokfahrt in Trier erneut im Gerichtssaal zwischen seinen Verteidigern Frank Peter (l). Der Prozess wird in Teilen neu aufgerollt.
Harald Tittel/dpa
Der Angeklagte (r) steht beim Prozessauftakt um die tödliche Amokfahrt in Trier erneut im Gerichtssaal zwischen seinen Verteidigern Frank Peter (l). Der Prozess wird in Teilen neu aufgerollt.
Landgericht Trier

Amokfahrer schweigt weiter: Letzter Zeuge gehört

Knapp zwei Monate nach seinem Beginn ist der neue Prozess gegen den Trierer Amokfahrer auf der Zielgeraden. Sagen will er weiter nichts.

Im neu aufgerollten Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier schweigt der Amokfahrer weiter. Er werde auch am Dienstag nichts sagen, sagte dessen Verteidiger Frank K. Peter vor dem Landgericht Trier. «Er wird nun wahrscheinlich im letzten Wort etwas sagen.» Das sei derzeit die Tendenz, sagte Peter. Der Vorsitzende Richter Armin Hardt hatte den angeklagten 54-Jährigen nach einer möglichen Einlassung gefragt, bevor der letzte Zeuge im Prozess gehört wurde. Auch im rund einjährigen ersten Prozess hatte der Amokfahrer geschwiegen.

«Dass er nichts sagt, ist eine große Enttäuschung», sagte der Opferbeauftragte der rheinland-pfälzischen Landesregierung, Detlef Placzek, am Rande des Prozesses in Trier. Viele der Opfer hätten das erwartet. «Um etwas erfahren zu können zu den Gründen. Das ist ja die große Hoffnung, die dahintersteckt: Warum tut jemand so etwas?»

Der letzte Zeuge berichtete von dem Abend und der Nacht vor der Tat, die der Amokfahrer mit ihm teils verbracht habe. Dieser habe viel Alkohol getrunken und sei «deutlicher ruhiger» gewesen als sonst. «Er war am Grübeln gewesen.» Was ihn genau beschäftigte, wollte er aber nicht sagen, sagte der frühere Bekannte.

Der neue Prozess gegen den Amokfahrer ist in der Schlussphase. Das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen über den Angeklagten wird an diesem Mittwoch erwartet. Die Plädoyers könnten am 2. Mai folgen, das Urteil werde dann am 6. Mai erwartet, sagte eine Gerichtssprecherin.

Der Prozess wird teilweise neu aufgerollt, nachdem der Bundesgerichtshof das erste Urteil des Landgerichts Trier überwiegend aufgehoben hatte. In der Neuauflage steht die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten im Fokus. Dass der Deutsche der Täter war, ist unbestritten und wird nicht neu verhandelt.

Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 war der Mann mit einem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen starben unmittelbar, zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Ende Februar dieses Jahres starb ein weiterer Mann (66) an den direkten Folgen seiner schweren Verletzungen, die er bei der Tat erlitten hatte. Das belegte auch ein rechtsmedizinisches Gutachten, das am Dienstag im Prozess eingeführt wurde.

Der Amokfahrer war im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an. Wegen einer diagnostizierten paranoiden Schizophrenie hatte das Gericht den Mann generell für vermindert schuldfähig gehalten. Laut Anwalt Peter geht das neue Gutachten in die Richtung des ersten Gutachtens.

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