Katastrophenschutz
Altersgrenze im feuerwehrtechnischen Dienst wird abgesenkt
Rheinland-Pfalz senkt die Altersgrenze im feuerwehrtechnischen Dienst ab. Nach dem am Mittwoch im Landtag in Mainz beschlossenen Gesetzentwurf der Landesregierung erfolgt für Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen eine moderate Absenkung der Regelaltersgrenze von 67 Jahren auf zunächst 64 Jahre. Dieser Schritt sei ein Baustein bei der Neuaufstellung des Katastrophenschutzes im Land und führe zu mehr Attraktivität des Berufes, sagte Innenminister Michael Ebling (SPD) in der Debatte. Die Regelung gelte etwa auch für die hauptamtlichen Brand- und Katastrophenschutzinspekteure.