Infolge der Teillegalisierung von Cannabis sind in Rheinland-Pfalz mittlerweile 17 Menschen aus der Haft entlassen worden. Elf von ihnen seien unmittelbar mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes zum 1. April 2024 aus der Haft gekommen, teilte das Justizministerium in Mainz auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Bei fünf weiteren habe die im Zuge des Gesetzes vorgenommene Anpassung einer Strafe seitdem zu einer Entlassung geführt. Bei einem Menschen, der in Untersuchungshaft gesessen habe, sei der Haftbefehl aufgrund des Gesetzes aufgehoben worden.
Seit dem 1. April dieses Jahres sind der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum der Droge auch in der Öffentlichkeit bundesweit für Menschen ab 18 Jahren unter Auflagen erlaubt. Es dürfen nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen im Wohnbereich sind gestattet. Verstöße können mit einem hohen Bußgeld geahndet werden.
Nach Angaben des Justizministeriums sind aktuell im Land 233 Menschen inhaftiert, bei denen Verurteilungen auch wegen entsprechender Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder das Cannabisgesetz vorliegen. Gründe für eine andauernde Haft könnten sein, dass die der Haft zugrundeliegende Tat nicht von dem seit April geltenden Straferlass erfasst sei oder ein Straferlass und eine verkürzte Gesamtfreiheitsstrafe erst noch greife.
Nach früheren Angaben des Ministeriums müssten oder mussten in Rheinland-Pfalz rund 9800 Strafakten wegen des Bundesgesetzes angeschaut werden. In rund 3000 Fällen müssen demnach verhängte Gesamtstrafen eingehender geprüft werden oder wurden das schon. In vielen Fällen sei die weitere Vollstreckung einer Strafe eingestellt worden oder es seien Anträge auf Neufestsetzung durch Gerichte gestellt worden.
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