Warum Gesichter-Suchmaschinen rechtlich so bedenklich sind
Bei einer Fahndung könnten sie äußerst hilfreich sein. Gesichter-Suchmaschinen spucken zu einem Foto im Idealfall weitere nützliche aus. Rechtlich bewegen sie sich allerdings auf dünnem Eis.
Bei einer Fahndung könnten sie äußerst hilfreich sein. Gesichter-Suchmaschinen spucken zu einem Foto im Idealfall weitere nützliche aus. Rechtlich bewegen sie sich allerdings auf dünnem Eis.
Der in Berlin verhafteten früheren RAF-Terroristin Daniela Klette sind Podcast-Journalisten wohl bereits Ende vergangenen Jahres auf die Spur gekommen, mit Hilfe einer sogenannten Gesichter-Suchmaschine. Was sind das eigentlich für Computerprogramme, was können sie - und was ist überhaupt erlaubt?
Einer von mehreren im Netz verfügbaren Anbietern nennt sich Pimeyes. Der Dienst hat Hunderte Millionen Gesichter in einer Datenbank erfasst. Wenn ein Bild hochgeladen wird, vergleicht das System Gesicht und Gesichtszüge mit den gespeicherten Aufnahmen. Das kann auch mit einem Foto funktionieren, das eine früher jüngere Person mit aktuelleren Fotos abgleicht.
Etwaigen Datenschutzproblemen möchte der Dienst selbst einen Riegel vorschieben: Beim Hochladen von Bildmaterial verlangt Pimeyes Zustimmungen. Der Nutzer soll «über 18 Jahre alt» sein. Auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach «nur Ihr persönliches Foto zur Verfügung» gestellt werden soll, müssen akzeptiert werden.
Dieses «Foto von meinem Gesicht» soll bei künftigen Suchanfragen verwendet werden dürfen. Wenn das Foto von einer «dritten Person» stamme, verweist der Dienst auf die «geltenden Rechtsnormen», um juristisch den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Datenschutzexperten kritisieren Gesichter-Suchmaschinen
Dienste wie Pimeyes geraten immer wieder ins Visier von Datenschutzexperten und Behörden. Rechtlich bewegen sich diese Suchmaschinen schon heute auf dünnem Eis. Die Datenschutz-Grundverordnung der EU verbietet es bereits, biometrische Daten ohne explizite Einwilligung der betroffenen Personen zu verarbeiten.
Auf Landesebene gibt es konkretere Vorstöße: Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte hat ein Verfahren gegen den Anbieter eingeleitet. Die EU beabsichtigt Gesichter-Suchmaschinen deutlich einzuschränken und bestimmte Funktionen ganz zu verbieten. Verhindert werden soll etwa «das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus Videoüberwachungsanlagen zur Erstellung von Gesichtserkennungsdatenbanken».
Wohl auch deshalb verlegten die Betreiber der ursprünglich polnischen Seite Pimeyes immer wieder ihren Firmensitz. Zuerst verließen sie die EU in Richtung Seychellen, mittlerweile wird im Impressum Belize angegeben.
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