Myanmars Militär soll seit 2017 tausende Menschen ermordet, Frauen und Kinder vergewaltigt, Dörfer dem Erdboden gleichgemacht und Menschen lebendig in ihren Häusern verbrannt haben. Mehr als 700.000 Menschen flohen in das Nachbarland Bangladesch.
Das UN-Gericht hatte bereits 2020 in einem Zwischenurteil Myanmar zum sofortigen Schutz der Rohingya verpflichtet. Damals hatte noch die damalige Regierungschefin und Friedensnobelpreisträgerin, Aung San Suu Kyi, in Den Haag die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie wurde nach dem Putsch von 2021 inhaftiert.
Das UN-Gericht entscheidet in Konfliktfällen von Staaten. Seine Urteile sind bindend. Der Internationale Strafgerichtshof, ebenfalls mit Sitz in Den Haag, verfolgt dagegen individuelle Verdächtige.
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