Laut CSU-Chef Markus Söder werde die Union einer Veränderung der Schuldenbremse im Bundestag nicht zustimmen.
Peter Kneffel/dpa
Laut CSU-Chef Markus Söder werde die Union einer Veränderung der Schuldenbremse im Bundestag nicht zustimmen.
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Söder: «Keine Veränderung der Schuldenbremse»

Ein Aussetzen der Schuldenbremse ist in der Ampel hoch umstritten. CSU-Chef Söder will keinerlei Veränderung - und ist enttäuscht von kürzlichen Aussagen Lindners. Der Finanzminister reagiert prompt.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will keinerlei Veränderung bei der Schuldenbremse. «Die Schuldenbremse wird nicht aufgeweicht. Ich bin auch sehr enttäuscht, dass Christian Lindner in einem neuen Interview sagte, na ja, vielleicht ein bisschen könnte man doch daran rumfummeln», sagte Söder in der ZDF-Sendung «Berlin direkt» mit Blick auf Finanzminister Lindner (FDP). Die Union werde auf keinen Fall einer Veränderung der Schuldenbremse im Bundestag zustimmen, sagte Söder. «Damit ist eine notwendige Zweidrittelmehrheit für eine verfassungsändernde Situation nicht gegeben.»

Lindner lehnt zwar eine grundlegende Reform der Schuldenbremse wie von den Koalitionspartnern SPD und Grünen gefordert ab - er hatte aber zuletzt Pläne für eine Teilreform im kommenden Jahr angekündigt. Der FDP-Politiker sagte am Samstag dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, es sei geplant, die Berechnung der sogenannten Konjunkturkomponente, die bei einem Abschwung mehr Spielraum lasse, zu überarbeiten. «Es ist beabsichtigt, die Berechnung an den aktuellen Stand der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung anzupassen, was die Schwankungsbreite verändern wird», sagte er.

Der Finanzminister schrieb auf der Plattform X (früher Twitter), er sei etwas enttäuscht von Söder. «Als ehemaliger Finanzminister müsste er wissen, dass eine Aktualisierung der Berechnung der Konjunkturkomponente der Schuldenbremse nicht zu höherer Verschuldung führt.» Es brauche daher keine Zweidrittelmehrheit.

Wegen der gigantischen deutschen Staatsverschuldung wurde 2009 die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Für eine grundsätzliche Reform wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Die Konjunkturkomponente ist dagegen nur in einem Ausführungsgesetz der Schuldenbremse verankert.

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