«Shutdown» wie in USA auch für deutschen Haushalt möglich?
Die Bundesregierung sucht nach Auswegen aus der Haushaltskrise. Muss sie unter Umständen einen Stillstand der Regierungsgeschäfte fürchten? Die Antwort liefert ein Blick ins Grundgesetz.
Die Bundesregierung sucht nach Auswegen aus der Haushaltskrise. Muss sie unter Umständen einen Stillstand der Regierungsgeschäfte fürchten? Die Antwort liefert ein Blick ins Grundgesetz.
Wenn der US-Regierung mal wieder das Geld ausgeht, dominiert der Begriff «government shutdown» die Schlagzeilen - damit ist der Stillstand der Regierungsgeschäfte gemeint. Könnte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein solches Szenario auch in Deutschland drohen? Nein.
Was ist ein «shutdown»? Kommt es zu keiner Einigung der Kongressabgeordneten beim US-Haushalt, bleiben unter anderem Ämter und Behörden geschlossen. Nur essenzielle Bereiche wie die Bundespolizei oder Geheimdienste arbeiten weiter.
Wie unterscheidet sich Deutschland dabei? Während sich das Gezerre in den USA vor allem parteipolitisch bedingt jedes Jahr wiederholt - jüngst unter Präsident Joe Biden - ist ein solcher Notstand hierzulande nicht möglich. In Deutschland ist im Grundgesetz (Artikel 111) Vorsorge getroffen, dass der Staat auch bei einem nicht rechtzeitig verabschiedeten Haushaltsgesetz voll funktionsfähig bleibt. Das wird durch eine sogenannte vorläufige Haushaltsführung geregelt.
Die Bundesregierung wird dabei ermächtigt, bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes alle Ausgaben zu leisten, die nötig sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. In der Praxis kann das Bundesfinanzministerium den Fachressorts bewilligen, bis zu einem bestimmten Prozentsatz als Obergrenze den noch nicht verabschiedeten Haushaltsentwurf umzusetzen. Diese Befugnis hat die US-Regierung in dieser Form nicht.
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