Russisches Parlament will Kriegsgegner enteignen lassen
Die russische Staatsduma verabschiedet ein Gesetz zur Enteignung von Kriegsgegnern. Parlamentschef Wolodin spricht von einem «Gesetz gegen Lumpen».
Die russische Staatsduma verabschiedet ein Gesetz zur Enteignung von Kriegsgegnern. Parlamentschef Wolodin spricht von einem «Gesetz gegen Lumpen».
Das russische Parlament hat ein viel diskutiertes Gesetz zur Beschlagnahmung des Eigentums von Kriegsgegnern und Staatsfeinden abgesegnet. Die Neuerung sei einstimmig in der zweiten und dritten Lesung verabschiedet worden, heißt es auf der offiziellen Webseite der Staatsduma.
«Wir haben die Frage mehr als einmal besprochen - die absolute Mehrheit tritt für die Notwendigkeit einer Bestrafung der Verräter ein, die aus dem Ausland Schmutz über unser Land und unsere an der militärischen Spezialoperation beteiligten Soldaten und Offiziere ausschüttet, oder das nazistische Regime in Kiew unterstützt und finanziert», sagte Duma-Chef Wjatscheslaw Wolodin.
Auf seinem Telegram-Kanal spricht Wolodin von einem «Gesetz gegen Lumpen». Mit dem Entzug von Eigentum und Ehrentiteln sollen unter anderem die Diskreditierung der Armee, öffentliche Aufrufe zu Extremismus, oder auch der Aufruf zu Sanktionen gegen Russland beziehungsweise die Beihilfe zu deren Durchsetzung bestraft werden. Auch wer etwa internationale Organisationen, in denen Russland kein Mitglied ist, oder ausländische Behörden unterstützt, muss demnach künftig mit Enteignung rechnen.
Zum Schluss Putins Unterschrift
Das Gesetz muss nach den drei Lesungen in der Duma auch noch den Föderationsrat (Oberhaus) passieren, bis es Kremlchef Wladimir Putin per Unterschrift in Kraft setzt. Initiativen Wolodins werden aber in der Regel durch alle Instanzen durchgewunken.
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges am 24. Februar 2022 haben Hunderttausende Menschen ihre Heimat verlassen. Viele Prominente kritisieren aus dem Ausland Putin und seinen Krieg. Weil sie nicht mit Lagerhaft bestraft werden können, wird in Russland seit langem darüber diskutiert, wie die Justiz diese Bürger trotzdem belangen kann.
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