Emmanuel Macron während seiner Rede zur Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der französischen Verfassung in Paris.
Gonzalo Fuentes/Reuters/AP/dpa
Emmanuel Macron während seiner Rede zur Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der französischen Verfassung in Paris.
Schwangerschaftsabbruch

Macron: Recht auf Abtreibung soll in EU-Grundrechtecharta

Dass Frankreich die Freiheit auf Abtreibung in der Verfassung verankert, hat für Furore gesorgt. Nun will Präsident Macron noch einen Schritt weitergehen.

Der französische Präsident Emmanuel Macron will das Recht auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta aufnehmen lassen. Frankreich sei nun das einzige Land der Welt, dessen Verfassung das Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch ausdrücklich schütze, sagte er bei der offiziellen Besiegelung des Gesetzes in Paris. 

«Und wir werden erst dann Ruhe finden, wenn dieses Versprechen überall auf der Welt eingelöst wird. Wir werden diesen Kampf auf unserem Kontinent führen, in unserem Europa, wo reaktionäre Kräfte zuerst und immer wieder die Rechte der Frauen angreifen, bevor sie dann die Rechte von Minderheiten, Unterdrückten und alle Freiheiten attackieren».

EU-Grundrechtecharta für fast alle EU-Staaten verbindlich

Deswegen solle die Freiheit, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, in die Charta der Grundrechte der EU aufgenommen werden. Die EU-Grundrechtecharta ist nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung für alle Staaten der Europäischen Union außer Polen verbindlich. 

Die beiden französischen Parlamentskammern hatten am Montag mit breiter Mehrheit dafür gestimmt, das Recht auf Abtreibung in der Verfassung zu verankern. In Frankreich sind Abtreibungen bis zur zehnten Schwangerschaftswoche bereits seit 1975 straffrei. Mittlerweile können Schwangere in Frankreich bis zur 14. Woche abtreiben, die Kosten übernimmt die Krankenkasse. In Deutschland bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. In der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP gibt es aber Überlegungen, den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. 

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