Christian Lindner (FDP), Bundesfinanzminister, sitzt auf der Regierungsbank im Bundestag. Er strebt rückwirkend eine Erhöhung des Grundfreibetrags in der Lohn- und Einkommensteuer an.
Ann-Marie Utz/dpa
Christian Lindner (FDP), Bundesfinanzminister, sitzt auf der Regierungsbank im Bundestag. Er strebt rückwirkend eine Erhöhung des Grundfreibetrags in der Lohn- und Einkommensteuer an.
Haushaltsberatungen

Lindner: Steuerentlastung für Arbeitende noch dieses Jahr

Immer wieder redet die Bundesregierung über Entlastungen für die Wirtschaft. Doch auch viele Bürger können in diesem Jahr noch etwas erwarten - jedenfalls wenn es nach Finanzminister Lindner geht.

Finanzminister Christian Lindner will Millionen Bürgerinnen und Bürger noch in diesem Jahr steuerlich entlasten. Das Bürgergeld sei wegen der hohen Inflationserwartung zum 1. Januar «massiv und überproportional» erhöht worden. Das müsse jetzt auch rückwirkend zu einer Erhöhung des Grundfreibetrags in der Lohn- und Einkommensteuer führen, sagte der FDP-Chef der Deutschen Presse-Agentur. «Das bereiten wir in der Gesetzgebung vor. Das heißt, es wird auch im laufenden Jahr für die arbeitende Bevölkerung eine weitere steuerliche Entlastung geben.»

Auch für 2025 und 2026 stellte Lindner Veränderungen bei der Einkommensteuer in Aussicht. Dann müsse erneut die sogenannte kalte Progression ausgeglichen werden, sagte er. Darunter versteht man die Auswirkung einer hohen Inflation auf die Einkommensteuer, die im Endeffekt zu einer heimlichen Steuererhöhung führen würde. «Wenn wir nichts tun würden, dann würden Menschen, die eine Gehaltserhöhung bekommen, die gerade mal die Inflation ausgleicht, steuerlich stärker belastet werden», erklärte der Finanzminister.

Haushaltsberatungen für 2025

Zuletzt reagierte der Bund für die Jahre 2023 und 2024 auf die hohe Inflation. Ein weiterer Ausgleich müsse im Kontext des Haushaltsentwurfs und der Finanzplanung besprochen werden, kündigte Lindner an. Finanzielle Details kenne man aber erst im Herbst, wenn ein neuer Progressionsbericht vorliege. In der Regel werden zum Ausgleich der kalten Progression mehrere Stellschrauben im Steuertarif angepasst: der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss und auch die Grenze, ab der der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällig wird. 

Aktuell laufen in der Bundesregierung die Haushaltsberatungen für 2025. Der finanzielle Spielraum ist knapp: Es gilt auch ohne Steuerentlastungen bereits eine Lücke in zweistelliger Milliardenhöhe zu schließen.

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