Kritik aus SPD und FDP an Einkommensprüfung bei Grundrente
Wer mindestens 33 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient hat, kann Grundrente beziehen. Zuvor steht aber noch eine regelmäßige Einkommensprüfung an.
Wer mindestens 33 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient hat, kann Grundrente beziehen. Zuvor steht aber noch eine regelmäßige Einkommensprüfung an.
Rentenexpertinnen von SPD und FDP haben die regelmäßige Einkommensprüfung bei der Grundrente infrage gestellt. Die SPD habe sich immer dafür eingesetzt, dass die Grundrente bei Bedarf ohne Einkommens- oder Vermögensprüfung ausgezahlt werde, sagte Tanja Machalet, rentenpolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Man habe den Kompromiss akzeptieren müssen, um in der vergangenen schwarz-roten Koalition überhaupt eine Grundrente verabschieden zu können. «Dass die Einkommensprüfung nicht nur zu unnötigem Aufwand für die Rentenversicherung führt, sondern auch Probleme mit sich bringt für diejenigen, die die Grundrente zum Leben brauchen, ist leider das Ergebnis.»
Auch von der FDP gibt es Kritik an der Einkommensprüfung. «Sie ist zu bürokratisch, erreicht nicht zielgenau denjenigen, die sie benötigen, und verschlingt horrende Verwaltungskosten», sagte Anja Schulz, rentenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion der Funke Mediengruppe. Jeder vierte Euro, der für die Grundrente aufgewendet werde, lande nicht bei den Rentnern, sondern dort, wo die jährliche Neurechnung der Einkommensanrechnung stattfinde.
Die Grundrente war Anfang 2021 für Menschen eingeführt worden, die mindestens 33 Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Es handelt sich um einen Zuschlag zur Rente. Insgesamt profitieren nach Zahlen aus 2023 rund 1,1 der etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner davon. Die Einkommensüberprüfung erfolgt jährlich. Für den vollen Aufschlag darf das Monatseinkommen als Rentner bei maximal 1375 Euro für Alleinstehende oder 2145 Euro für Eheleute oder Lebenspartner liegen. Geprüft werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge.
Laut Funke Mediengruppe hatten sich Anfang des Jahres bei den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden zahlreiche Grundrentenbezieher gemeldet, denen nach der Einkommensprüfung die Bezüge gekürzt worden waren.
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