Hessen verbietet Gendersprache in der Landesverwaltung
Doppelpunkt, Binnen-I, Unterstrich oder Sternchen: In der hessischen Verwaltung ist Gendersprache mit Sonderzeichen im Wortinnern künftig tabu.
Doppelpunkt, Binnen-I, Unterstrich oder Sternchen: In der hessischen Verwaltung ist Gendersprache mit Sonderzeichen im Wortinnern künftig tabu.
Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat in der Landesverwaltung die Gendersprache mit Doppelpunkt, Binnen-I, Unterstrich oder Sternchen verboten.
«Zu einer bürgernahen Verwaltung gehört auch eine einheitliche und verständliche Sprache», teilte die Staatskanzlei in Wiesbaden auf Anfrage mit. Mit einer neuen Dienstanweisung des Ministerpräsidenten werde daher für alle Stellen der Landesverwaltung einheitlich festgelegt, wie eine geschlechtergerechte und verständliche Sprache aussehe.
«Nicht länger erlaubt sind verkürzte Formen mit Sonderzeichen wie beispielsweise dem Genderstern, dem Doppelpunkt und dem Binnen-I.» Grundlage für diese Regelung seien die Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung. Zuvor hatten mehrere Medien über die Veröffentlichung der Verordnung berichtet.
«Grundlegende Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie»
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte sich zuletzt Mitte Dezember 2023 erneut dagegen ausgesprochen, Gender-Sonderzeichen in das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufzunehmen. Das Gremium wies darauf hin, dass es sich hier um «grundlegende Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie» handle.
Laut Dienstanweisung des hessischen Ministerpräsidenten kann einer geschlechtergerechten Sprache künftig Rechnung getragen werden, indem sowohl die weibliche als auch die männliche Form genannt werden. Dabei soll die feminine Form vorangestellt werden. Auch Umschreibungen, die die Geschlechter nicht ausdrücklich benennen, sind möglich. Dazu zählt etwa der Begriff «Fachkräfte», erläuterte die Staatskanzlei.
Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU und SPD auf das Vorgehen verständigt. Dort heißt es: «Wir werden festschreiben, dass in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und eine Orientierung am Rat für deutsche Rechtschreibung erfolgt.»
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