Farbattacke auf Brandenburger Tor - Anklage
Mit präparierten Feuerlöschern sprühen Klimaaktivisten Farbe an das Brandenburger Tor. Die Aktion hat für viel Kritik gesorgt und großen Schaden hinterlassen.
Mit präparierten Feuerlöschern sprühen Klimaaktivisten Farbe an das Brandenburger Tor. Die Aktion hat für viel Kritik gesorgt und großen Schaden hinterlassen.
Knapp drei Monate nach der ersten Farbattacke auf das Brandenburger Tor hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs Klimaaktivisten erhoben. Den Mitgliedern der Gruppe Letzte Generation wird gemeinschaftliche gemeinschädliche Sachbeschädigung vorgeworfen, drei Männern und einer Frau zudem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wie ein Behördensprecher am Dienstag mitteilte.
Sie sollen an der Farbattacke am 17. September beteiligt gewesen sein, bei dem das symbolträchtige Wahrzeichen mit orangegelber Farbe besprüht wurde. Nach Angaben des Berliner Immobilienmanagements entstand ein Schaden von 115.000 Euro.
Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft sind im Zusammenhang mit der Aktion insgesamt 14 Verfahren gegen Verdächtige eingeleitet worden. Die Ermittlungen dazu dauerten noch an. Ein Grund dafür sei vor allem, dass in sechs der Verfahren noch über Beschwerden der Beschuldigten gegen Beschlagnahmungen zu entscheiden sei.
Aufwendige Reinigung
Die Reinigungsarbeiten gestalteten sich aufwendig und waren erst Anfang Dezember beendet. Rund zwei Monate nach der ersten Farbattacke war das Tor erneut von Mitgliedern der Letzten Generation mit oranger Farbe beschmiert worden.
Im aktuellen Fall richtet sich die Anklage nach den Angaben gegen drei Frauen aus Hamburg (27 Jahre), Berlin (34) und Leipzig (27) sowie drei Männer aus Ravensburg (26), Stuttgart (31) und Prag (51).
Laut Anklage sollen die Hamburgerin und die Berlinerin im September mit einem präparierten Feuerlöscher nicht wasserlösliche Farbe auf eine Säule beziehungsweise Farbe auf dem Boden zwischen den Säulen ausgekippt und verteilt haben. Die drei anderen Klimaaktivisten sollen währenddessen versucht haben, mithilfe einer Hebebühne auf das Wahrzeichen zu gelangen, um ein Transparent aufzuhängen und ebenfalls Farbe zu verteilen.
Polizisten schritten jedoch ein, um dies zu verhindern. Dabei soll es laut Anklage zu einem riskanten Einsatz von zwei Polizisten gekommen sein: Weil sich die Klimaaktivisten nicht aufhalten lassen wollten, erreichten die Beamten das Bedienpult der Hebebühne erst in einer Höhe von mehr als zwei Metern - von außen an dem Fahrzeug hängend.
Wann der Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten beginnt, ist noch unklar. Zunächst muss das Gericht die Anklage zulassen.
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