Ein Güterzug mit Containern auf Frachtwagen ist im Hafen unterwegs. Das Europäische Parlament und die EU-Staaten wollen mit neuen Vorschriften den europäischen Binnenmarkt besser auf Krisen vorbereiten.
Daniel Bockwoldt/dpa
Ein Güterzug mit Containern auf Frachtwagen ist im Hafen unterwegs. Das Europäische Parlament und die EU-Staaten wollen mit neuen Vorschriften den europäischen Binnenmarkt besser auf Krisen vorbereiten.
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EU will Binnenmarkt besser für Krisen wappnen

Geschlossene Grenzen und Lieferengpässe haben die EU-Länder in der Corona-Pandemie vor große Herausforderungen gestellt. Probleme sollen sich nicht wiederholen - dafür soll es neue EU-Regeln geben.

Mit einem neuen Notfallinstrument soll der EU-Binnenmarkt künftig besser gegen Krisen wie die Corona-Pandemie geschützt werden, etwa indem Grenzschließungen erschwert werden. Unterhändlerinnen und Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Staaten wollen durch das Instrument unter anderem gewährleisten, dass Lieferketten für kritische Güter und Dienstleistungen stabil bleiben, wie aus Mitteilungen der beiden Institutionen hervorging.  

Das Instrument baue auf den Lehren auf, die aus den jüngsten Krisen wie der Corona-Pandemie, dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine und der Energiekrise gezogen wurden, teilten die EU-Staaten mit.  Die Vorgaben dienen demnach dazu, die Auswirkungen künftiger Krisen vorherzusehen, sich darauf vorzubereiten und darauf zu reagieren.

Das Notfallinstrument stärke ein besseres Krisenmanagement, davon profitierten vor allem Menschen in Grenzgebieten, erklärte der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab (CDU). «Wir haben jetzt eine schwarze Liste an Gründen zusammengefasst, die eine Grenzschließung nicht mehr rechtfertigen.» Der Kommission soll es zudem möglich sein, im Namen der Mitgliedstaaten notwendige Güter zu beschaffen und Unternehmen aufzufordern, bestimmte Güter wie zum Beispiel Impfstoffe vorrangig herzustellen, so Schwab.

Bevor das Abkommen für alle Mitgliedsstaaten verbindlich in Kraft tritt, muss es von den EU-Staaten und dem Parlament angenommen werden. In den meisten Fällen ist das eine Formsache.

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