EU-Asylreform: Ist der ewige Streit nun gelöst?
Seit Jahren ringt die Europäische Union um eine Reform des Asylsystems. Wenige Themen wurden zuletzt so heiß diskutiert wie die Migration. Nun gibt es einen Durchbruch.
Seit Jahren ringt die Europäische Union um eine Reform des Asylsystems. Wenige Themen wurden zuletzt so heiß diskutiert wie die Migration. Nun gibt es einen Durchbruch.
Nach langem Ringen haben sich die EU-Staaten und das Europaparlament auf eine Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems geeinigt. Sie sieht eine deutliche Verschärfung der Regeln für Asylverfahren vor. Details der Einigung und was sie für Deutschland bedeutet - hierzu die wichtigsten Fragen und Antworten:
Warum braucht es eine Reform des Asylsystems?
Zuletzt stieg die Zahl der ankommenden Flüchtlinge wieder stark an. Mehr als 800.000 Asylanträge sind in diesem Jahr bis Anfang Oktober in der Europäischen Union sowie Norwegen und der Schweiz gestellt worden. Im Vergleich zu den Vorjahreszeiträumen ist das der höchste Wert seit 2016. In Deutschland haben dieses Jahr bis Ende November bereits mehr als 304.000 Menschen erstmals einen Asylantrag gestellt, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum.
Ungefähr seit 2016 wird intensiv an der Reform gearbeitet. 2015 und 2016 waren Länder wie Griechenland mit der Ankunft von immer mehr Menschen zum Beispiel aus Syrien überfordert. Hunderttausende konnten unregistriert in andere EU-Staaten weiterziehen.
Das hätte eigentlich nicht passieren dürfen, denn nach der sogenannten Dublin-Verordnung sollen Asylbewerber da registriert werden, wo sie die Europäische Union zuerst betreten haben. Dort sollte dann im Regelfall auch der Asylantrag bearbeitet werden. Dieses System wird nun reformiert. Ziel ist die Begrenzung von irregulärer Migration und ein besserer Schutz der Außengrenzen.
Was soll nun an den Außengrenzen passieren?
Die Reform sieht einheitliche Grenzverfahren an den Außengrenzen vor. Geplant ist insbesondere ein deutlich härterer Umgang mit Menschen aus Ländern, die als relativ sicher gelten. Bis zur Entscheidung über den Asylantrag sollen die Menschen bis zu zwölf Wochen unter haftähnlichen Bedingungen in Auffanglagern untergebracht werden können.
Menschen, die aus einem Land mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent kommen sowie solche, die als Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten, müssen künftig verpflichtend in ein solches Grenzverfahren. Ankommende Menschen können dem Vorhaben zufolge mit Fingerabdrücken und Fotos registriert werden, auch um zu überprüfen, ob sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sind.
Bei einem besonders starken Anstieg der Migration könnte von den Standard-Asylverfahren mit der sogenannten Krisenverordnung abgewichen werden. Zum Beispiel kann der Zeitraum verlängert werden, in dem Menschen unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden können. Zudem könnte der Kreis derjenigen vergrößert werden, der für die geplanten strengen Grenzverfahren infrage kommt. Das gälte dann für Menschen aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von maximal 50 Prozent.
Was ist mit abgelehnten Asylbewerbern?
Abgelehnte Asylbewerber sollen leichter in sichere Drittstaaten abgeschoben werden können. Mit der Einigung können jetzt mehr Drittstaaten als sicher eingestuft werden, auch bloße Teilgebiete von Staaten können künftig als sicher gelten. Grundlage dafür können auch nationale Einschätzungen sein. Wenn ein Drittstaat als sicher anerkannt ist, sollen auch Menschen aus Staaten mit einer hohen Anerkennungsquote - das sind aktuell etwa Syrer und Afghanen - dorthin verwiesen werden können.
Wie werden die Flüchtlinge verteilt?
Diese Frage war in den vergangenen Jahren zwischen den EU-Ländern der ewige Zankapfel. Die Verteilung wird den Plänen zufolge nun mit einem «Solidaritätsmechanismus» geregelt: Wenn Mitgliedstaaten keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen sie anders Unterstützung leisten, etwa in Form von Geldzahlungen. Länder wie Ungarn lehnen eine Solidaritätspflicht ab. Die EU-Staaten konnten sich allerdings im Juni auch ohne Zustimmung Ungarns auf eine gemeinsame Position einigen.
Die Entscheidung darüber, welcher EU-Staat für die Durchführung des jeweiligen Asylverfahrens verantwortlich ist, soll durch vereinfachte Regeln schneller als bisher getroffen werden. Es gilt aber weiterhin den Grundsatz der Zuständigkeit des ersten EU-Staates, in den ein Asylbewerber eingereist ist. Betrachtet werden auch familiäre Bindungen und ob jemand in einem EU-Land einen Bildungsabschluss erworben hat.
Wie kam es zu der Einigung nach Jahren des Stillstandes?
Erstens will die Mehrheit der EU-Staaten unbedingt verhindern, dass Russlands Präsident Wladimir Putin weiterhin von der Uneinigkeit der Europäischen Union in Migrationsfragen profitiert. Denn er wird als Drahtzieher hinter einigen Migrationsrouten vermutet, die sich in den vergangenen zwei Jahren neu etabliert haben, etwa über Belarus. Sein Ziel dabei ist - so glaubt man zumindest in Brüssel - die Destabilisierung der EU. Zweitens wollen viele der Politiker, die zuletzt an den Verhandlungen beteiligt waren, den Aufstieg rechtspopulistischer Parteien, die sich strikt gegen Zuwanderung positionieren, bremsen. Das gilt auch für die Vertreterinnen der Bundesregierung wie Innenministerin Nancy Faeser (SPD) oder Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne).
Was heißt das jetzt für Deutschland?
Kurzfristig wird sich an der Situation in Deutschland nichts ändern. Denn bis die nun politisch geeinten Regelungen in die Praxis umgesetzt werden, werden noch Jahre vergehen. Dennoch könnte es langfristig zu einem Rückgang der Zahl der Menschen, die ohne Visum deutsche Grenzen passieren, kommen - weil ein Teil der Schutzsuchenden von den Außengrenzen direkt zurückgeschickt wird und die verschärften Regeln abschreckend wirken.
Darauf hoffen neben den Verhandlern auch CDU und CSU sowie Länder und Kommunen. Letztere fühlen sich teils überfordert durch die hohe Zahl von Asylsuchenden und Ukraine-Flüchtlingen, die sie unterbringen und versorgen müssen. Sollte die Zahl der unerlaubten Einreisen mittelfristig deutlich sinken, ist damit zu rechnen, dass die Mitte Oktober eingeführten Binnengrenzkontrollen der Bundespolizei an den deutschen Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz enden.
Beendet das den Streit um die Migrationspolitik in Deutschland?
Nein. Innerhalb der Ampel ist man bei diesem Thema zwar nun enger zusammengerückt. Und parallel zur Einigung in Brüssel wurden in Berlin am Mittwoch auch einige Streitpunkte zwischen FDP und Grünen zu Einbürgerungen und Abschiebungspraxis abgeräumt. Doch die Opposition bleibt kritisch. Die AfD hält die verschärften Regeln für nicht ausreichend.
Unionspolitiker äußern sich zwar zufrieden über die Einigung. Sie üben aber dennoch Kritik an Innenministerin Faeser, die in den vergangenen zwei Jahren maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt war. «Die europäische Asylpolitik macht nicht wegen, sondern trotz der Bundesregierung einen Schritt nach vorn», sagt die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU). Glücklicherweise habe sich Faeser in Brüssel mit ihren Forderungen für eine «Aufweichung des Grenzverfahrens» offenbar nicht durchsetzen können.
Politiker der Linken sind schlichtweg entsetzt. Ihre Innenpolitikerin Clara Bünger sieht die Einigung als «Ausdruck des gesellschaftlichen Rechtsrucks, den die Bundesregierung mit ihrer asylfeindlichen Rhetorik und Politik weiter befeuert». Auch bei den Vereinen der privaten Seenotretter herrscht Fassungslosigkeit. «Es wird möglich sein, Menschen allein deshalb an der Grenze zu inhaftieren, weil sie Schutz in Europa suchen, selbst Familien mit Kindern», sagt Gorden Isler von Sea-Eye. Künftige Generationen müssten nach diesem Wendepunkt in der europäischen Asylpolitik «die universelle Gültigkeit der Menschenrechte als zivilisatorische Errungenschaft wieder erstreiten müssen».
Wie geht es jetzt weiter?
Die Einigung muss noch vom Plenum des Europaparlaments und den EU-Staaten bestätigt werden. Das ist normalerweise eine Formalität und soll noch vor der Europawahl nächstes Jahr im Juni passieren. Die Mitgliedstaaten haben dem Vernehmen nach eine zweijährige Umsetzungsfrist vereinbart. Das soll den Staaten an den Außengrenzen genügend Zeit geben, entsprechende Einrichtungen zur Unterbringung von Menschen aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent zu schaffen.
Von Regina Wank und Anne-Beatrice Clasmann, dpa
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