«Würde ein solches Verfahren vor dem Verfassungsgericht scheitern, würde dies ein gewaltiger PR-Sieg der AfD sein»: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Britta Pedersen/dpa
«Würde ein solches Verfahren vor dem Verfassungsgericht scheitern, würde dies ein gewaltiger PR-Sieg der AfD sein»: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
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Buschmann: Scheitert Verbot, wäre das großer PR-Sieg für AfD

Zuletzt sind Stimmen lauter geworden, dass die Option eines AfD-Verbotsverfahrens zumindest offen gehalten werden müsse. Der Bundesjustizminister reagiert mit Skepsis - und warnt vor möglichen Folgen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich skeptisch über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD geäußert. «Die Hürden für ein Parteiverbot hat das Bundesverfassungsgericht sehr hoch gesetzt», sagte der FDP-Politiker der «Welt am Sonntag».

Man müsse sich «zu 100 Prozent sicher sein, dass es erfolgreich ausgeht», wenn man ein solches Verfahren anstrebe. «Würde ein solches Verfahren vor dem Verfassungsgericht scheitern, würde dies ein gewaltiger PR-Sieg der AfD sein.»

Die 2013 gegründete AfD wird vom Verfassungsschutz bundesweit als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt. In Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen sieht der Landesverfassungsschutz die AfD-Landesverbände jeweils als gesichert rechtsextremistisch. Politikerinnen und Politiker von SPD, Linken und Grünen hatten zuletzt dafür plädiert, die Option eines Verbotsverfahrens offen zu halten - auch wenn man die AfD vor allem politisch kontern müsse.

Buschmann verwies nun darauf, dass die AfD in mehreren Bundesländern zwar als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. «Nach den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts muss darüber hinaus aber eine aggressiv kämpferische Haltung dieser Partei beweisfest nachgewiesen werden, also die Bereitschaft, die freiheitlich-demokratische Grundordnung gewaltsam zu beseitigen.» Wenn sich nicht beweisen lasse, dass von der AfD die reale Gefahr ausgehe, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung gewaltsam beseitigen wolle, werde das Verbotsverfahren scheitern.

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