Ein Nobellokal des britischen Starkochs Gordon Ramsay wird in London von Hausbesetzern besetzt.
David Davies/PA Wire/dpa
Ein Nobellokal des britischen Starkochs Gordon Ramsay wird in London von Hausbesetzern besetzt.
Nobellokal

Britischer Starkoch Ramsay hat Ärger mit Hausbesetzern

Die Besetzung von Eigentum, das nicht als Wohnraum genutzt wird, ohne Erlaubnis des Eigentümers ist in Großbritannien keine Straftat. Starkoch Ramsay hat nun deshalb mit Hausbesetzern zu tun.

Der britische TV-Koch Gordon Ramsay hat Ärger mit Hausbesetzern. Mindestens sechs sogenannte Squatter hätten sich in einem Nobellokal des 57-Jährigen im Zentrum von London einquartiert und die Türen verrammelt, berichtete die Zeitung «Sun». Es sei ein Albtraum für den Star-Gastronomen, zitierte das Blatt eine namentlich nicht genannte Quelle. Die Polizei teilte der britischen Nachrichtenagentur PA mit, sie habe keine Handhabe, da es sich um eine Zivilangelegenheit handele.

Die Besetzung von Eigentum, das nicht als Wohnraum genutzt wird, ohne Erlaubnis des Eigentümers ist im Vereinigten Königreich keine Straftat. Die Polizei kann eingreifen, wenn anschließend Straftaten begangen werden, Eigentum beschädigt oder gestohlen wird.

Die Hausbesetzer warnten auf Zetteln an den Fenstern vor einem Eindringen und drohten mit juristischen Maßnahmen, schrieb die «Sun» weiter. Dort stehe: «Wenn Sie uns raus haben wollen, müssen Sie beim County Court oder beim High Court eine Besitzklage einreichen.»

Das denkmalgeschützte Gebäude - ein Hotel und Gastropub - in der Nähe des Londoner Zoos steht seit Ende 2023 für 13 Millionen Pfund (15,2 Mio Euro) zum Verkauf. Es war 2007 von Regisseur Gary Love gekauft und anschließend für 25 Jahre zu 640.000 Pfund pro Jahr an Ramsay verpachtet worden. Laut «Sun» war der Pub am Regent's Park vorübergehend geschlossen. Die vermutlich professionell organisierten «Squatter» hätten diese Zeit genutzt, um ins Gebäude zu gelangen.

Nach den Richtlinien der Regierung können Hausbesetzer beantragen, als Eigentümer einer Immobilie eingetragen zu werden, wenn sie diese zehn Jahre lang ununterbrochen bewohnen, in dieser als Besitzer fungiert haben und ihnen zuvor vom Eigentümer keine Wohnerlaubnis erteilt wurde.

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