Wirecard-Skandal: Berufung von EY weitgehend zurückgewiesen
Der Wirecard-Insolvenzverwalter darf einem Urteil zufolge Auskunft über Unterlagen sowie Akteneinsicht vom Wirtschaftsprüfer EY verlangen, sofern sie Jahres- und Konzernabschlüsse von 2014 bis 2019 betreffen. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies mit der Entscheidung eine Berufung von Ernst & Young (EY) im Zuge des Skandals überwiegend zurück, wie es am Dienstag mitteilte. EY hatte vor einem Jahr vor dem Landgericht Stuttgart eine Niederlage kassiert und daraufhin das Urteil angefochten.