Die Verpackungssteuer auf Einwegbecher und Essensverpackungen wurde am 1. Januar 2022 eingeführt. Doch die Betriebe, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben, müssen die Steuer für das Jahr 2022 jetzt erst zahlen. Bisher hätten 313 von 420 Betrieben ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 eingereicht. 161 Betriebe seien als steuerfrei eingestuft worden. Wenn ein Betrieb keine Steuererklärung abgebe, sei die Stadt berechtigt, die Steuerhöhe zu schätzen.
Die Verpackungssteuer beträgt 50 Cent (netto) für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie Pommesschalen und 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie Trinkhalme. Und dabei muss sich noch das Bundesverfassungsgericht mit der Tübinger Verpackungssteuer befassen. Eine Franchise-Nehmerin von McDonald's hatte Verfassungsbeschwerde erhoben. Es geht hierbei um ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Mai entschieden hatte, dass Tübingen bei Verkäufern von Speisen und Getränken eine solche Steuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und -besteck erheben darf.
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