Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Urteil

Schulden, Qualen und Entführung: Haftstrafen für zwei Männer

Schulden, Erpressung, Schläge und ein SEK-Einsatz: eine Geschichte wie aus dem Drehbuch. Zwei Männer räumen ein, einen Bauunternehmer entführt und gequält zu haben. Dafür müssen sie lange ins Gefängnis.

Zwei Männer verschleppen einen verschuldeten Familienvater aus Schwäbisch Hall Hunderte Kilometer weit bis nach Brandenburg und quälen ihn, um Geld von dem Bauunternehmer zu erpressen. Wegen erpresserischen Menschenraubs und weiterer Vorwürfe wurden sie am Dienstag vom Landgericht Heilbronn zu Haftstrafen von fünfeinhalb und siebeneinhalb Jahren verurteilt. Ein Gehilfe erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Der 29 Jahre alte deutsche Hauptangeklagte und sein 27 Jahre alter Komplize aus Montenegro hatten die Tat bereits vor dem Auftakt und zum Prozessbeginn im November eingeräumt und das Opfer erfolglos um Entschuldigung gebeten. Akute Geldnot habe ihn zur Tat getrieben, hatte der Subunternehmer des Opfers auf der Anklagebank eingeräumt. Er habe dem Firmeninhaber mit einer sechsstelligen Summe ausgeholfen. Einen Teil des Geldes habe er sich aber selbst geliehen und sei daher seinerseits in Berlin unter Druck geraten. In Schwäbisch Hall habe er seinen Schuldner zur Rede stellen wollen.

Der Fall hatte auch wegen seiner Brutalität für Aufmerksamkeit gesorgt. Die angeklagten Männer aus der Berliner Gegend hatten ihr damals 46-jähriges Opfer unter anderem mit Faustschlägen und einer Bohrmaschine gequält. Sie schossen ihm zudem mit einer Softairpistole vor allem auf die Beine und schlugen ihm mit einem Hammer auf die Hände. Das SEK griff schließlich ein, überwältigte die Männer und befreite das schwer verletzte Opfer aus seinem Martyrium, kurz nachdem der Hauptangeklagte dem Unternehmer einen Tag nach der Entführung zweimal mit einer scharfen Pistole ins Bein geschossen hatte.

Mit dem Urteil folgt das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft Schwäbisch Hall. Die Verteidiger hatten hingegen weniger als sieben Jahre für den 29-Jährigen und lediglich vier Jahre für den Komplizen gefordert. Dieser sei kein Mittäter gewesen, sondern habe in dem dynamischen Geschehen nur unterstützt. Bei dem dritten Angeklagten, dem serbischen Cousin des Deutschen, schloss sich die Verteidigung dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an.

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