OB-Wahl in Mannheim gültig: VGH weist Berufungsantrag ab
Die Oberbürgermeisterwahl in Mannheim ist gültig und der Einspruch eines Mannes dagegen kann nun endgültig zu den Akten gelegt werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg bestätigte nach Angaben vom Montag ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz und wies den Antrag des Klägers auf Berufung beim VGH als unzulässig zurück. Der Mann war vor dem Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe schon im Oktober vergangenen Jahres mit seiner Klage gegen die Wahl des Rathauschefs gescheitert. Die Richter hatten sie als unbegründet und ohne Substanz bezeichnet. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.