Das Wort «Besucher» ist auf einem Hinweisschild mit dem Zusatz «:innen» versehen.
Marijan Murat/dpa/Symbolbild
Das Wort «Besucher» ist auf einem Hinweisschild mit dem Zusatz «:innen» versehen.
Verfassungsgerichtshof

Initiative für Volksbegehren gegen Gendersprache will klagen

Die Gegner von Binnen-I und Gendersternchen in der Behördensprache im Ländle wollen die Ablehnung ihres Volksbegehrens nicht akzeptieren - und ziehen vor Gericht. Damit wollen sie die Landesregierung weiter unter Druck setzen.

Die Initiative für ein Volksbegehren gegen eine Genderpflicht an Schulen und Behörden will gegen die Ablehnung des Volksbegehrens durch das Innenministerium klagen. Eine entsprechende Klage werde am Dienstag beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht werden, sagte der Heidelberger Initiator Klaus Hekking am Montag. Zuvor hatten die «Heilbronner Stimme» und die «Rhein-Neckar-Zeitung» über die geplante Klage berichtet. Das Innenministerium hatte den Antrag aus formalen und inhaltlichen Gründen am vergangenen Dienstag für unzulässig erklärt.

«Das, was die Sprache unverständlich und umständlich macht, und auch vom Rechtschreibrat nicht vorgesehen ist, diese Sonderzeichen, das wollen wir gerne verbannen», sagte Rechtsanwalt Hekking zum Hintergrund der Initiative. «Kein Mensch hat etwas gegen Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter» als Formulierungen.

Seit Jahren wird in Deutschland diskutiert, ob - und wenn ja, wie - männliche Formen in der Sprache durch weiter gefasste Begriffe ersetzt werden können oder sollten - um zum Beispiel Frauen offensiver einzubeziehen. Das Gendersternchen wie bei «Lehrer*innen» ist eine Möglichkeit.

Der Rat für Rechtschreibung hat die Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden solle. In der vergangenen Sitzung im Sommer hatte das Expertengremium aber Genderzeichen nicht als Kernbestand der deutschen Rechtschreibung eingestuft.

© dpa-infocom, dpa:240115-99-616249/3
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten