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Verordnung ist in Kraft getreten

Ab jetzt weniger Corona-Einschränkungen für Geimpfte und Genesene

Für vollständig gegen Corona Geimpfte und Menschen, die eine Infektion nachweislich schon durchgemacht haben, sind seit diesem Sonntag bundesweit wesentliche Einschränkungen aufgehoben.

Lockerungen nicht in allen Bereichen

Seit Mitternacht gilt eine neue Verordnung. Demnach können sich diese Menschen uneingeschränkt mit anderen Menschen treffen und müssen auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen, die aufgrund der sogenannten Bundes-Notbremse verhängt wurden, nicht mehr beachten. 

Freunde und Familie treffen

Geimpfte und Genesene dürfen sich privaten Rahmen wieder ohne Einschränkungen mit anderen Geimpften und Genesenen treffen. Bei Treffen mit Ungeimpften zählen Geimpfte und Genesene laut Verordnung ebenso wie Kinder unter 14 nicht mehr mit. Auch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten für sie nicht mehr. Nach Reisen müssen vollständig Geimpfte und Genesene nur noch in Ausnahmefällen in Quarantäne - etwa, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen.

Maskenpflicht bleibt

Personenbeschränkungen für kontaktlose Individualsportarten, also beispielsweise Joggen, entfallen für diese Gruppen ebenfalls. Und schließlich müssen sie beim Einkaufen oder beim Friseur keinen negativen Test mehr vorweisen. Es reicht dann der Impfnachweis, etwa das gelbe Impfheft. Die Maskenpflicht an bestimmten Orten und das Abstandsgebot im öffentlichen Raum gelten aber weiterhin für alle.

Impfung, positiver PCR-Test oder beides

Als vollständig geimpft gelten die, die ihre notwendige letzte Spritze - in der Regel sind es zwei - vor mindestens zwei Wochen bekommen haben. Wer schon nachweislich von Corona genesen ist und sich impfen lässt, gilt schon nach einer Spritze als vollständig geimpft. Als genesen gelten grundsätzlich diejenigen, die mit einem mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alten positiven PCR-Test nachweisen können, dass sie eine Corona-Infektion hatten.

Warnung vor Fälschung von Impfpässen

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht warnte davor, Impfausweise zu fälschen oder gefälschte Dokumente zu nutzen. «Wer dies tut, setzt andere der Gefahr einer schweren Erkrankung aus und verhindert eine wirkungsvolle Bekämpfung der Pandemie», sagte die SPD-Politikerin der «Welt am Sonntag». «Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit empfindlicher Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann.» Das gelte nicht nur für die Fälscher, sondern auch für diejenigen, die die gefälschten Dokumente gebrauchten. «Auch wer das echte Dokument eines anderen als sein eigenes ausgibt, macht sich strafbar», mahnte sie.

Quelle: dpa