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Baden-Württemberg: Karlsruhe

Dashcams in Prozessen zulässig

Aufnahmen von sogenannten Dashcams können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden.

Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Das heißt aber nicht, dass man automatisch immer filmen darf.

Die Richter verwiesen auf das Datenschutzgesetz. Das permante Aufzeichnen bleibt nach wie vor unzulässig.  Es sei immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall.

Damit hatte die Revision eines Autofahrers aus Sachsen-Anhalt Erfolg. Er wollte seine Unschuld an einem Unfall in Magdeburg anhand der Aufzeichnungen seiner Dashcam beweisen.

Quelle: dpa/Bundesgerichtshof