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Nordrhein-Westfalen: Bochum

Frist im Fall Sami A. endet

Im Fall des als Gefährder eingestuften Islamisten Sami A. läuft heute eine Frist ab.

Rückholung von Sami A. aus Tunesien weiter unklar

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Ausländerbehörde in Bochum aufgefordert, Sami A. spätestens bis Mitternacht aus Tunesien nach Deutschland zurückzuholen.

Passiert das nicht, droht ein Zwangsgeld von 10.000 Euro.

Die Stadt Bochum hat Beschwerde  beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.

Sami A. ist derzeit in Tunesien auf freiem Fuß, darf das Land aber nicht verlassen, bis Terrorermittlungen gegen ihn abgeschlossen sind.

Quelle: dpa