RWE hat wohl kein Recht auf Entschädigung nach Kohleausstieg
Die Stromverbraucher und der Staat sind rechtlich nicht verpflichtet, Energiekonzerne wie RWE nach dem Kohleausstieg für das Abschalten von Kraftwerken zu entschädigen.
Die Stromverbraucher und der Staat sind rechtlich nicht verpflichtet, Energiekonzerne wie RWE nach dem Kohleausstieg für das Abschalten von Kraftwerken zu entschädigen.
Diese Rechtsposition bekräftigen Bundestagsjuristen in einer neuen Stellungnahme im Auftrag der Grünen, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags war bereits im Oktober 2018 zu dem Schluss gelangt, dass milliardenschwere Entschädigungszahlungen an RWE und Co. nicht notwendig sind. "Die - weiterhin aktuelle - Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommt zu dem Ergebnis, dass eine gesetzlich angeordnete Stilllegung von Kohlekraftwerken grundsätzlich auch ohne Entschädigungsleistung möglich ist", heißt es nun in der aktuellen Stellungnahme. Entschädigungen seien nur in solchen Einzelfällen geboten, in denen ansonsten unzumutbare wirtschaftliche Belastungen verblieben. Solche unzumutbaren Belastungen seien aber nicht erkennbar, heißt es.
(Quelle: dpa)