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NRW: Königswinter

Länder für einheitlichen Corona-Rahmen

Die Bundesländer wollen auch nach dem möglichen Auslaufen der sogenannten epidemischen Notlage einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für die Corona-Maßnahmen.

Die Ministerpräsident:innen einigten sich auf einen entsprechenden Beschluss. Darin heißt es, den Ländern müsse für einen befristeten Zeitraum die Möglichkeit eingeräumt werden, zur Corona-Bekämpfung weiter die geeigneten Maßnahmen zu treffen. Dazu zählen die 3G-Regel, die Maskenpflicht in Innenräumen und die Abstandsregel. Bundesgesundheitsminister Spahn hatte sich dafür ausgesprochen, die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite Ende November auslaufen zu lassen. Sie ist Grundlage für Verordnungen und Corona-Maßnahmen.

Quelle: dpa