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Kein G20-Gegner-Camp im Stadtpark

Anfang Juli steigt der G20-Gipfel in Hamburg. Jetzt fiel ein endgültiges Urteil zu den Protesten der G20-Gegner.

G20-Gegner dürfen nicht, wie geplant, im Hamburger Stadtpark campen. Wie das Oberverwaltungs-Gericht jetzt entschied, sei das Camp eine Kundgebung nach dem Versammlungsrecht. Die Gegner bräuchten damit eine Genehmigung nach dem Baurecht und der Grünanlagen-Vrordnung, so die Richter. Rechtsmittel gegen das Urteil sind nicht mehr möglich, die G20-Gegner können aber noch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen.