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Gericht erlaubt Familiennachzug

In Berlin ist ein richtungsweisendes Urteil zum Familiennachzug von Flüchtlingen überraschend rechtskräftig.

Das Auswärtige Amt zog nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios seine eingelegte Berufung zurück. In dem Urteil fordert das Berliner Verwaltungsgericht das Auswärtige Amt auf, einem inzwischen 16-jährigen syrischen Flüchtling mit einer schweren Traumatisierung den Nachzug seiner Eltern und Geschwister zu ermöglichen - auch wenn dem Jugendlichen nur der subsidiäre, also eingeschränkte Schutz zuerkannt worden war. Als Begründung nannten die Richter das Kindeswohl. Für Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz ist der Familiennachzug bis März kommenden Jahres ausgesetzt.