Wer sein Auto mit Flaggen schmückt, muss darauf achten, dass sie die Sicht nicht behindern. Andernfalls droht ein Verwarngeld von 10 Euro. Außerdem darf eine Flagge maximal so breit sein wie das Auto und nicht darüber hinausragen. Besonders beliebt sind kleine Fähnchen, die ins Fenster geklemmt werden. Dabei sollten WM-Fans beachten, dass die Fähnchen bei hoher Geschwindigkeit nicht abreißen und nachfolgende Autofahrer gefährden.
"Wenn ein Fähnchen abbricht und zu einem Unfall führt oder sogar eine Person verletzt, springt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Falls sich der Verursacher allerdings nicht ermitteln lässt, müssen die Geschädigten selbst für den Schaden aufkommen," so Anka Jost. "Weil die Fähnchen kein zugelassenes Anbauteil sind, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung nach erfolgter Zahlung den Verursacher in die Pflicht nehmen."