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Oh Schreck - EC-Karte weg!

Bild: 	Dieter Schütz  / pixelio.de
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Oh Schreck - EC-Karte weg!

Kartensperrung reicht nicht aus

So nützlich die EC-Karte ist, so problematisch kann die Plastikkarte auch sein. Geht die EC-Karte verloren oder wird sie gar gestohlen, ist es oft nicht damit getan, die Karte sperren zu lassen. In den falschen Händen kann auch mit einer gesperrten Karte noch Unfug getrieben werden.


Kommt die Karte einmal weg, wählt man den allgemeinen Sperrnotruf unter 116 116, um sie schnell aus dem Verkehr zu ziehen. Was viele Bankkunden allerdings nicht wissen: Die Karte nur sperren zu lassen ist nicht ausreichend. Der Grund, sind die unterschiedlichen Methoden zur Sicherheitsabfrage.

 

Kauf gegen Unterschrift

Bild: 	Dieter Schütz  / pixelio.de
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Ob man der rechtmäßige Besitzer eine EC-Karte ist, wird über die persönliche Geheimzahl abgefragt oder über die eigene Unterschrift. Wer der Überzeugung ist, dass eine Kartensperrung vor jeglichem Missbrauch schützt, ist auf dem Holzweg. Es kann nach einer Sperrung zwar kein Geld mehr mit der persönlichen Geheimzahl abgehoben werden, es können aber noch Käufe getätigt werden.

Wird für den Kauf an der Kasse das Elektronische Lastschriftverfahren eingesetzt, wird keine Prüfung der Sperrdatei der Banken vorgenommen. Mit einer einfachen Unterschrift ist es dem Dieb möglich nach Herzenslust einzukaufen. Und Langfinger wissen meist nur zu genau, welche Händler die PIN abfragen und welche sich mit einer Unterschrift zufrieden geben.

Um zu verhindern, dass der Dieb mit einer gefälschten Unterschrift einkaufen geht, hilft nur der Gang zur Polizei, um eine so genannte Kuno-Meldung vorzunehmen. Kuno steht für "Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen". Dieses Sperrsystem der Polizei leitet die Bankdaten direkt an die zentrale Meldestelle des Handels weiter. Will der Dieb dann mit der Karte bezahlen, wird bei der Kartenprüfung die Sperrung angezeigt.

 

Geld zurückfordern

Bild: 	Andreas Morlok  / pixelio.de
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de
Trotz einer Anzeige sollte man in den nächsten Wochen nach dem Kartendiebstahl die Kontoauszüge im Auge behalten, denn nicht alle Händler nehmen an Kuno teil. Dann liegt es am Kartenbesitzer die unrechtmäßig abgebuchten Summen wieder zurückzubuchen. Dafür hat er dann acht Wochen Zeit.

Bucht der Händler allerdings immer wieder eine bestimmte Summe ab, muss er auch beweisen können, dass der Karteninhaber beim Kauf unterschrieben hat. Im schlimmsten Fall wartet ein langer Papierkrieg auf den Geschädigten. Geht der Dieb schon vor der Sperrung mit der Karte einkaufen, haftet man seit Oktober 2009 mit maximal 150 Euro.

Für den Notfall ist es von Vorteil die entsprechenden Sperr-Notrufnummern im Handy abzuspeichern, dann muss man im Falle eines Diebstahls nicht lange suchen. Und damit es erst gar nicht zum Diebstahl kommt, behandelt man am besten die EC-Karte wie Bargeld!

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