Die Beamten kontrollierten den Sattelzug auf dem Parkplatz "Auf dem Hahnen" neben der BAB 61. Hierbei stellten sie fest, dass dieser die zulässige maximale Höhe von vier Metern um gut 10 cm überschritten hatte. Die tatsächliche Breite betrug 285 cm und lag somit sogar 30 cm über dem maximal zulässigen Maß.
Den Grund für die immense Überbreite stellten die Beamten schnell fest: Der Auflieger war in Rumänien mit 4,7 Tonnen Polstermaterial befüllt worden. Das Ziel der Fahrt lag in Großbritannien. Dem Fahrer wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt.