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Hauptangeklagte muss lange Zeit ins Gefängnis

Urteil im Frankfurter Exorzismus-Prozess

Im Prozess um eine Teufelsaustreibung mit tödlichem Ende hat das Landgericht Frankfurt sein Urteil gefällt.

Die 44 Jahre alte Cousine des Opfers muss sechs Jahre in Haft, wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge. Die vier mitangeklagten Mitglieder einer südkoreanischen Familie wurden zu Bewährungsstrafen zwischen anderthalb Jahren und zwei Jahren verurteilt.

Bei der Teufelsaustreibung im Dezember 2015 war eine 41 Jahre alte Frau in einem Hotelzimmer getötet worden.