Trier
Urteil gegen ehemaligen Manager
Das Landgericht Koblenz hat den ehemaligen Geschäftsführer der Handwerkskammer zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Das Landgericht Koblenz hat den ehemaligen Geschäftsführer der Handwerkskammer zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Er hatte - davon sind die Richter überzeugt - öffentliche Zuschüsse falsch abgerechnet, insgesamt ging es um mehrere hunderttausend Euro. Acht Fälle des vorsätzlichen Subventionsbetrugs seien zweifelsfrei nachweisbar, hieß es. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten.