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Rheinland-Pfalz: Hahn

Ryanair-Startgebühren im Hunsrück sind in Ordnung

Der Billigflieger Ryanair ist mit seiner Klage vor dem Darmstädter Verwaltungsgericht gescheitert. Die Deutsche Flugsicherung darf ihr Gebührenmodell fortsetzen

Der Billigflieger Ryanair ist mit seiner Klage gegen die Deutsche Flugsicherung abgeblitzt. Das Darmstädter Verwaltungsgericht entschied heute, die Behörde dürfe bei der Gebührenberechnung vom maximalen Startgewicht ausgehen - das hatte sie unter anderem bei Stichproben am Hunsrück-Flughafen Hahn festgestellt.

Ryanair wollte mit der Klage erreichen, dass die Deutsche Flugsicherung das Gewicht bei jedem einzelnen Start ermittelt und entsprechend die Gebühren berechnet.

Quelle: dpa